Absicherung bei der Generalunternehmerhaftung mit Mindestlohnerklärung

Generalunternehmerhaftung
Absicherung bei der Generalunternehmerhaftung mit Mindestlohnerklärung

Wird Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung durch die Behörden aufgedeckt, liegt die Haftung in erster Instanz beim Generalunternehmer – also bei Ihnen.  

Wie kann unsere digitale Zugangskontrolle Sie dabei unterstützen, Rechtssicherheit auf der Baustelle zu schaffen und bei der Absicherung (Generalunternehmerhaftung) helfen? 

  • Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen, werden in der BAUSTELLENCARD alle Nachunternehmer und deren Subunternehmer erfasst.
  • Die regelmäßige Abfrage der Mindestlohnerklärung von den Arbeitskräften auf der Baustelle sichert Sie vor Haftungsforderungen von Arbeitskräften ab.
  • Zollbericht in der Software enthalten: Wir haben für Sie vor- und mitgedacht. Wenn es eine Zollkontrolle auf der Baustelle gibt, sind Sie sicher. Denn die BAUSTELLENCARD beinhaltet einen digitalen Zollbericht. Hier sind bereits alle wichtigen Daten enthalten. So ist es Ihnen jederzeit möglich, eine Übersicht der einzelnen Gewerke, Unternehmen, Arbeitskräfte, Anwesenheiten, Mindestlohnerklärungen und anderen Dokumenten zu erhalten – und diese dem Zoll sofort zur Verfügung zu stellen.

Im Zoll-Bericht erhalten Sie mit nur einem Klick alle Informationen zu Ihrer Baustelle: Firmen, Nachunternehmer, Arbeitskräfte, Anwesenheiten, Mindetlohnerklärungen und Dokumente.

Ansprechpartner

Conova²⁴ GmbH
Adelheidstraße 24
30171 Hannover
E-Mail: ed.42avonoc [ta] ofni

Ansprechpartner
Herr Arne Kolisch
Tel: +49 511 54688600

Vertrieb Deutschland
SDDA - Baustellensicherheit
Herr Sven Milatz
Tel: +49 5130 971937-0

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