Digitalisierung von Mindestlohnerklärung und Sicherheitsunterweisung

Digitalisierung von Mindestlohnerklärung und Sicherheitsunterweisung
Beitrag veröffentlicht am 01.12.2021

Gerade bei größeren Baustellen sind viele Gewerke und damit Mitarbeiter auf Ihrer Baustelle. Als Baustellen­betreiber sind Sie dennoch dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählt auch die Zahlung des jeweiligen Mindestlohnes nach Mindestlohngesetz (MiLoG). Um hier nicht in eine Haftungsfalle (Generalunternehmerhaftung) zu tappen, empfiehlt es sich von jedem Mitarbeiter regelmäßig eine Mindestlohnerklärung einzuholen. In dieser versichert Ihnen der Mitarbeiter, dass er von seinem Arbeitgeber den ihm zustehenden Mindestlohn erhält. Dieses Dokument dient im Zweifelsfall Ihrer Exkulpation. Mit der BAUSTELLENCARD erfassen Sie dieses Dokument ganz einfach digital - ganz ohne nervigen "Papierwust" - auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Die BAUSTELLENCARD erinnert Sie falls für einen Mitarbeiter keine gültige Mindestlohnerklärung vorliegt. Das System füllt dabei bereits alle notwendigen Daten (Daten des Mitarbeiters, Firma, Zeitraum und Mindestlohn) aus, so dass der Mitarbeiter nur noch unterschreiben muss.

Im Standard erhalten Sie bei der BAUSTELLENCARD einen Vordruck der Mindestlohnerklärung in 27 Sprachen. Natürlich können Sie auch eigene Mindestlohnerklärung hinterlegen.


Neben der Mindestlohnerklärung lassen sich auch weitere / individuelle Dokumente hinterlegen. So werden bei vielen unserer Kunden inzwischen auch die Sicherheitseinweisungen digital erfasst.

Digitale Erfsassung von Mindestlohnerkärung und Sicherheitseinweisungen mit der BAUSTELLENCARD

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